Für das Produkt GABAMax wurde eine Rezepturanpassung vorgenommen.
Aufgrund einer rechtlichen Anpassung können wir ab sofort den Gehalt an 5-HTP aus der Griffonia simplicifolia wieder ausloben. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf die 5-HTP Konzentration, welche sich weiterhin auf die 50 mg pro Tagesverzehrempfehlung beläuft. Außerdem wurde die Folsäure durch Folat (5-MTHF) ausgetauscht. Dies ist die bereits bioaktive Form der Folsäure, die nicht mehr durch das Enzym MTHFR aktiviert werden muss.
Zusätzlich muss ab sofort in allen Produkten mit Grünem Tee oder L-Theanin aus Grünem Tee der Gehalt an EGCG ((-)-Epigallocatechin-3-gallat) ausgelobt werden. Dabei wird hingewiesen, dass eine Tagesdosis von 800 mg EGCG nicht überschritten werden darf. In diesem Zuge haben wir die Verzehrempfehlung mit dem Zusatz „Nicht morgens nüchtern verzehren.“ ergänzt, da EGCG nicht auf morgendliche Nüchternheit eingenommen werden sollte.
Alle weiteren Inhaltstoffe bleiben unverändert – und der Preis bleibt trotz der Umstellung auf das hochwertigere Folat unverändert.
Bei Bedarf nach einer Beratung steht unsere Fachabteilung gerne zur Verfügung.
Weitere Produktdetails sind auf unserer Internetseite unter folgendem Link einsehbar: https://neurolab.eu/produkt/gabamax/